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   BFH, 23.08.1968 - VI R 1/67   

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https://dejure.org/1968,2350
BFH, 23.08.1968 - VI R 1/67 (https://dejure.org/1968,2350)
BFH, Entscheidung vom 23.08.1968 - VI R 1/67 (https://dejure.org/1968,2350)
BFH, Entscheidung vom 23. August 1968 - VI R 1/67 (https://dejure.org/1968,2350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beteiligte - Vermietung verschiedener Häuser - Bezirk eines Finanzamts - Einheitlicher Feststellungsbescheid - Gesonderter Feststellungsbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 93, 368
  • DB 1968, 2114
  • BStBl II 1968, 831
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

    Gehören zum Nachlaß mehrere Grundstücke, so ist es bei Belegenheit aller Grundstücke im Bezirk desselben Feststellungs-FA aus Zweckmäßigkeitsgründen mindestens zulässig, eine zusammenfassende Feststellung für alle Grundstücke durchzuführen (vgl. BFH-Urteile vom 23. August 1968 VI R 1/67, BFHE 93, 368, BStBl II 1968, 831, und vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 510, 511).
  • BFH, 18.11.1980 - VIII R 194/78

    Überlassung eines Grundstücks - Einkünfte aus Vermietung - Austauschleistung -

    In dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. August 1968 VI R 1/67 (BFHE 93, 368, BStBl II 1968, 831) wird weiterhin die Auffassung vertreten, daß eine zusammenfassende Feststellung aus Zweckmäßigkeitsgründen zulässig ist, soweit vermietete oder verpachtete Grundstücke im Bezirk eines Feststellungs-FA liegen (vgl. dazu für die Zukunft § 18 Abs. 1 Nr. 4 der Abgabenordnung - AO 1977 -).
  • FG München, 07.04.2004 - 13 K 3511/99

    Klagebefugnis; Folgen der Auflösung einer GbR während des Klageverfahrens;

    Der Sonderfall, dass trotz selbständiger und voneinander unabhängiger Gesellschaftsverträge aufgrund einer einheitlichen in sich geschlossenen wirtschaftlichen Betätigung von einem einzigen einheitlichen Unternehmen auszugehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 29.05.1984 VIII R 270/80, juris zu zwei nacheinander gegründeten, personenidentischen Gesellschaften bürgerlichen Rechts zum Zweck des Handels mit verschiedenen Grundstücken, wobei der genannte Sonderfall nicht angenommen wurde; zur Ausnahme einer einzigen Feststellung vgl. auch das BFH-Urteil vom 23.08.1968 VI R 1/67, BFHE 93, 368, BStBl II 1968, 831; siehe auch Schmidt in Schmidt, EStG 22. Aufl. 2003, § 15 RdNr. 194), liegt im Streitfall offensichtlich nicht vor.
  • FG München, 28.01.2004 - 9 K 5400/01

    Nichtigkeit eines gegenüber einer als bloßer Komplementär fungierenden

    Da das Feststellungsverfahren objektbezogen ist, ist es nicht möglich, im Rahmen eines Klageverfahrens einen Bescheid über ein nicht existierendes Objekt "Betrieb eines Unternehmens" durch einen Bescheid zu ersetzen, der die Beteiligung als Komplementär an einer KG zum Gegenstand hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BStBl II 1992, 392; vom 23. August 1968 VI R 1/67, BStBl II 1968, 831).
  • BFH, 29.05.1984 - VIII R 270/80
    NV: Sind zwei beteiligungsidentische Personengesellschaften nebeneinander bestehende selbständige "Subjekte der Gewinnerzielung" (vgl. BFH-Urteil vom 24.3.1983 IV R 123/80; zum Sonderfall eines einzigen einheitlichen Unternehmens vgl. Literatur), ist grundsätzlich für jede der beiden Gesellschaften eine selbständige Gewinnfeststellung durchzuführen (zur Ausnahme einer einzigen Feststellung vgl. das BFH-Urteil vom 23.8.1968 VI R 1/67).
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